Mit Wirkung zum 01.01.2019 tritt das VerpackG in Kraft. Dazu im Überblick einige Eckpunkte in Kurzform:
→ Wer ist Hersteller (Erstinverkehrbringer)?
Erstinverkehrbringer ist derjenige, der erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte b2c-Verpackung gewerbsmäßig an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt.
→ Was ist eine b2c-Verpackung?
Eine b2c-Verpackung ist eine Verkaufs- oder Umverpackung, die typischerweise bei privaten Haushalten als Abfall anfällt und daher „systembeteiligungspflichtig“ ist.
→ Was ist die Folge, wenn ich mich nicht registriere und/oder für meine Verpackungen keine
Systembeteiligung vornehme?
Wenn eine systembeteiligungspflichtige Verpackung nicht bei einem System angemeldet ist, darf sie nicht verkauft werden (Vertriebsverbot). Eine Registrierung bei der Zentralen Stelle und eine Beteiligung an einem System sind daher gesetzlich vorgeschrieben. Da das Register für jedermann öffentlich einsehbar ist, können sowohl die Verbraucher als auch die Händler schnell erkennen, ob das jeweilige Produkt in Deutschland verkauft werden darf.
ACHTUNG: Bei Nicht-Registrierung droht unter Umständen eine kostspielige „Abmahnung“ durch gewerbsmäßige Abmahnvereine oder -kanzleien.
→ Was ist zu tun?
Zunächst müssen alle (noch) nicht teilnehmenden Gewerbetreibende sich einem „System“ anschließen und dort ihre zu erwartenden Jahresmengen melden; im zweiten Schritt hat dann die Registrierung im www.verpackungsregister.org zu erfolgen.
→ Diese neun Systembetreiber sind derzeit für eine Mengenmeldung zugelassen:
O Interseroh
O Duales System Deutschland
O Reclay Systems
O Veolia Umweltservice Dual
O Noventiz Dual
O BellandVision
O Landbell
O Recycling Kontor Dual
O Zentek
Bei Rückfragen und/oder für ergänzende Informationen schreiben Sie uns gerne eine Email:
moc.h1614323825bmg-s1614323825pe@gn1614323825ukcap1614323825rev1614323825
Als internationale Weltleitmesse für die grüne Branche ist die IPM seit Jahrzehnten die Fachmesse für das Fachpublikum aus Gartenbau und Pflanzenhandel.
Als internationale Weltleitmesse für die grüne Branche ist die IPM seit Jahrzehnten die Fachmesse für das Fachpublikum aus Gartenbau und Pflanzenhandel.
Ab dem 14. Dezember 2019 treten die neuen Regelungen des EU-Pflanzen-Gesundheitssystems in Kraft. Es gibt neue Richtlinien, die den Pflanzenpass betreffen. Dazu gibt es sehr...
Die EPS GmbH wird nicht in Geldern investieren Die geplante Ansiedlung des Euregionalen Pflanzen Servicecenters (EPS) wird seitens unseres Unternehmens vorerst nicht weiter verfolgt....
Wie Sie sicherlich zwischenzeitlich erfahren haben, wurde zum 1. März 2018 seitens der Container Centralen eine Reparaturquote für defekte Bretter eingeführt.
Mit unserer neuen EPS App liefern wir Ihnen erstmals eine innovative Kommunikationslösung für Ihren exklusiven Wareneinkauf. Sie bietet Ihnen eine sofortige Übermittlung von Informationen und...