Öffnung der Gartencenter zum 1. März

Hohe Verantwortung und Sorgfaltspflicht für die Betriebe!

 

Die grüne Branche atmet auf, dass zum 1. März bundesweit nahezu alle Gartencenter wieder öffnen können und den Menschen einen ganz wichtigen Impuls der Lebensfreude mit dem Kauf von Blumen, Pflanzen, Gemüse und Kräuter in diesen schweren Zeiten geben kann.

Für die nur wenige Wochen im Jahr – im Frühjahr und Frühsommer – fertig produzierte, frische und verderbliche Ware ist es unumgänglich, dass sie verkauft werden kann und nicht vernichtet werden muss.

Dennoch wissen wir alle, dass mit aktuell steigenden Inzidenzwerten und Infektionszahlen die Gefahr für Gesundheit und Leben allgegenwärtig ist!

 

Alle Gartencenter und Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen, haben daher eine sehr hohe Verantwortung und Verpflichtung alles Mögliche zum Schutz der Kunden zu unternehmen.

Dies muss die uneingeschränkte Priorität haben!

 

Wir als EPS, gemeinsam mit unseren Verbänden, möchten wirklich aus tiefstem Herzen und Überzeugung und mit allergrößter Vehemenz und Eindringlichkeit alle Gartencenter und Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen und deren Verantwortliche aufrufen und bitten sich Ihrer Verantwortung deutlich bewusst zu werden und auf die strikte vollumfängliche Einhaltung der Hygienemaßnahmen in Ihren Betrieben zu achten!

Es gibt keine zweite Chance! Sollten die Betriebe durch Kontrollen der Ordnungsämter negativ auffallen, könnte es zu einer erneuten Schließung der Gartencenter kommen, welches unter den Gesichtspunkten der saisonal bedingten wirtschaftlichen Abhängigkeiten hochdramatische Auswirkungen auf die gesamte grüne Branche zur Folge haben könnte.

 

Daher nochmals unser Appell an Sie: bitte halten Sie alle Hygienemaßnahmen vollumfänglich ein! U.a. sind dies:

  • Begrenzen Sie den Zugang zu Ihrem Ladenlokal.
  • Stellen Sie sicher, dass jedem Kunden rechnerisch 20qm Fläche zu Verfügung stehen.
  • Lösen Sie diese Vorgabe mit Hilfe von technischen Geräten oder durch die Begrenzung der Zahl an Einkaufswagen.
  • Gewähren Sie in diesem Fall nur Kunden mit Einkaufswagen den Zugang. Stellen Sie durch den Einsatz von Personal sicher, dass diese Vorgabe eingehalten wird.
  • Lassen Sie nur Kunden in Ihr Ladenlokal eintreten, die eine medizinische Mund-Nasen-Maske oder eine FFP-Maske (oder höher) tragen und sie so aufgesetzt haben, dass Mund und Nase vollständig bedeckt sind.
  • Geben Sie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf Ihrem Parkplatz verpflichten vor.
  • Desinfizieren Sie bestenfalls jeden Einkaufswagen, bevor ein neuer Kunde diesen entgegennimmt.
  • Achten Sie auf die strikte Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5m.
  • Kennzeichnen Sie auf dem Boden vor der Kasse und ggf. vor Ihrer Information und/oder Ihren Servicetheken den Sicherheitsabstand von 1,5m.
  • Wo der Sicherheitsabstand baulich bedingt nicht eingehalten werden kann, sollten Sie eine Trennwand (z.B. aus Plexiglas) aufstellen/abhängen, um einen Kontakt von Menschen zu verhindern.
  • Beschildern Sie Ihr Ladenlokal ausreichend mit den notwendigen Hinweisschildern auf Ihre Hygienemaßnahmen.

 

Wir verweisen noch einmal auf die Seite der grünen Verbände:

Mit Abstand Grün

 

Wir danken Ihnen von Herzen!

Ihre EPS

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